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🤬 Mobbing, Belästigung und Gewalt
Ich bin Opfer von Gewalt – was kann ich tun?

Ich bin Opfer von Gewalt – was kann ich tun?

Wenn dir jemand Angst macht, dich schlägt, dich zu etwas zwingt, dich bedroht oder versucht, dein Leben zu kontrollieren, hast du das Recht, um Hilfe zu bitten und deine Rechte geltend zu machen – auch wenn die Person zu deiner Familie gehört oder dein Partner bzw. deine Partnerin ist.

👌 Die Nachrichten in Kürze

  • Gewalt kann körperlicher, psychischer, sexueller oder wirtschaftlicher Natur sein
  • Sie kann in einer Partnerschaft, in einer Familie oder mit einem Ex-Partner oder einer Ex-Partnerin auftreten
  • Du musst nicht sicher sein, dass es ernst ist, um um Hilfe zu bitten
  • Du kannst dich an eine vertrauliche Beratungsstelle wenden, bevor du dich entscheidest, was du tun willst.
  • Wenn du dich gerade in Gefahr befindest, ruf die 117 an

Du musst nicht sicher sein, dass das, was du erlebst, schwerwiegend genug ist, um Hilfe zu suchen. Gewalt ist gesetzlich verboten, auch innerhalb der Familie oder in der Partnerschaft. Bestimmte Situationen können sogar Straftaten darstellen, wie beispielsweise Drohungen, Schläge, Körperverletzung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung usw.

Du kannst dich bereits beraten lassen, wenn:

  • Jemand macht dir zu Hause Angst
  • Dein Partner oder deine Partnerin kontrolliert dich
  • Ein Elternteil, ein Bruder oder eine Schwester schlägt dich oder bedroht dich
  • Dein Ex belästigt dich
  • Du fühlst dich gezwungen, Dinge zu tun, die du nicht tun willst
  • Du hast Angst vor den Konsequenzen, wenn du etwas sagst

Seit dem 1. Mai 2026 können alle Personen, die in der Schweiz Opfer von Gewalt geworden sind sowie ihre Angehörigen, die Hilfe benötigen, kostenlos die Nummer 142 anrufen. Die nationale Hotline bietet vertrauliche Beratung und professionelle Unterstützung in der ganzen Schweiz.

  • Kostenlos und vertraulich
  • Rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche
  • Bei allen Formen körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt

An wen richtet sich die 142?

Die Hotline richtet sich an alle Personen, die durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell verletzt worden sind, sei es im privaten oder im öffentlichen Raum.

Die 142 greift in Krisensituationen ein, wenn ein Opfer sofortige Beratung braucht oder eine unverzügliche Weitervermittlung an vorhandene Hilfsangebote nötig ist.

⚠️ Achtung: Die 142 ist keine Notrufnummer

Die Kurznummer 142 dient der Beratung und Orientierung in Krisensituationen. Sie ersetzt keine Notfalldienste.

Kein Opfer von Gewalt darf ohne Hilfe bleiben.

Ist das Gewalt?

Es handelt sich um körperliche Gewalt, wenn jemand:

  • dich ohrfeigt, dich stösst oder dich schlägt
  • versperrt dir den Weg
  • hindert dich daran, einen Raum zu verlassen
  • hält dich ganz fest am Arm fest
  • wirft dir einen Gegenstand zu
  • dich mit einem Gegenstand oder einer Waffe bedroht
  • dich würgt, erstickt oder bewegungsunfähig macht


Auch wenn die Person anschliessend sagt: „Das wollte ich nicht“ oder „Das war nur ein Streit“, gilt dies bereits als Verletzung deiner Integrität.

Es handelt sich um sexuelle Gewalt, wenn jemand:

  • besteht darauf, obwohl du Nein gesagt hast
  • zwingt dich, dir sexuelle Bilder oder Videos anzusehen
  • dich ohne deine Zustimmung berührt
  • zwingt dich dazu, intime Fotos zu verschicken
  • droht dir damit, Bilder von dir zu verbreiten
  • zwingt dich zum Geschlechtsverkehr

Niemand hat das Recht, dich zu einer sexuellen Handlung zu zwingen – deine Zustimmung ist entscheidend.

Es handelt sich um psychische Gewalt, wenn jemand:

  • dich oft beleidigt oder herabsetzt
  • macht dir mit seinen Reaktionen Angst
  • droht, sich etwas anzutun, wenn du gehst
  • sagt dir, dass dir niemand glauben wird
  • isoliert dich von deinen Freunden oder deiner Familie
  • Behalte dein Handy, deine Nachrichten oder deine sozialen Netzwerke im Auge
  • vermittelt dir ständig Schuldgefühle

Es kann auch Gewalt sein, wenn jemand dein Geld kontrolliert, um dich zu kontrollieren.

Es handelt sich um wirtschaftliche Gewalt, wenn jemand:

  • nimmt dir dein Geld weg
  • dich daran hindert, dein Gehalt oder dein Taschengeld auszugeben
  • zwingt dich, für Dinge zu bezahlen
  • dein Konto oder deine Karte ohne deine Zustimmung nutzt
  • dich daran hindert, zu arbeiten oder dein Budget zu verwalten

Bist du Opfer von Gewalt?

⚠️ Du bist jetzt in Gefahr

  • Ruf die Polizei unter der Nummer 117 an
  • Wenn du kannst, geh an einen Ort, an dem andere Leute sind.
  • Wende dich an eine Vertrauensperson
  • Wenn du verletzt bist, suche ärztliche Hilfe auf

👊 Bist du Opfer von Schlägen oder sexueller Gewalt geworden?

  • Wende dich an einen Arzt oder eine gerichtsmedizinische Stelle, um die Verletzungen behandeln zu lassen und den Vorfall zu dokumentieren.
  • Wende dich an eine LAVI- oder SIPE-Beratungsstelle, um Unterstützung zu erhalten

😔️ Du bist nicht in unmittelbarer Gefahr, aber die Situation hält an

  • Sprich mit einer Person deines Vertrauens über das, was du gerade durchmachst
  • Notiere dir, was passiert ist (Daten, Nachrichten, Screenshots, Verletzungen, Zeugen)
  • Wende dich an eine OHG-Beratungsstelle oder eine Fachstelle
  • Mach dir einen Plan für den Fall, dass du schnell weg musst (wen du anrufen musst, wohin du gehen musst, wichtige Unterlagen griffbereit, voll aufgeladenes Handy usw.)

Fragen, die du dir vielleicht stellst

Du hast trotzdem das Recht, beschützt zu werden. Ein Elternteil hat nicht das Recht, dich zu schlagen, dir zu drohen oder dich in Angst leben zu lassen.
Man kann jemanden lieben und trotzdem in einer Beziehung leben, die wehtut. Liebe ist keine Entschuldigung für Schläge, Drohungen, Kontrolle oder Demütigungen.
Du kannst Hilfe suchen, ohne sofort Anzeige zu erstatten. Einrichtungen wie die OHG können dir zuhören, dir deine Möglichkeiten erläutern und dich begleiten.
Das heisst aber nicht, dass du kein Recht darauf hast, Hilfe zu bekommen. Eine Fachkraft kann dir helfen zu verstehen, was gerade passiert und was du tun kannst.

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