Gewalt ist in jeder Form durch verschiedene Gesetze verboten. Bestimmte Handlungen fallen unter Straftaten wie Drohungen, tätliche Übergriffe ohne Körperverletzung, Körperverletzungen, Vergewaltigung usw. und werden daher vom Schweizer Strafgesetzbuch geahndet. Dies gilt auch für Gewalt in der Partnerschaft (unabhängig von der Form der Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft oder nichteheliche Lebensgemeinschaft) und der sexuellen Orientierung) und in der Familie (gegenüber einer Tochter oder einem Sohn, einer Mutter oder einem Vater, einem Bruder oder einer Schwester …).
Gewalt sind Schläge, Handlungen, die die körperliche, psychische und sexuelle Unversehrtheit beeinträchtigen. Es sind auch Worte, Einstellungen und Verhaltensweisen, die ein Gefühl der Angst erzeugen. Diese Handlungen haben sowohl physische als auch psychologische Folgen. Das Wohlbefinden, das Selbstvertrauen, die Gesundheit, die sozialen und beruflichen Beziehungen werden beeinträchtigt.
Blockieren, gewaltsames Festhalten, Immobilisieren, Hochheben, Umklammern, Schütteln, Zerquetschen der Hand, Verdrehen des Arms, Ziehen an den Haaren, Schubsen, grobes Stossen, Kratzen, Beissen, Kneifen, Ohrfeigen, Schläge oder Tritte, Schlagen mit einem Gegenstand, Werfen eines Gegenstands gegen den anderen, Drohen oder Verletzen mit einer Waffe, Verbrennen, Ersticken, Erwürgen, Fesseln, Einschliessen.
Sexuelle Belästigung, Zwang, sich pornografisches Material anzusehen, Zwang zu Accessoires, Kleidung, Erfüllung von Fantasien, Zwang, für Fotos oder Videos zu posieren, Zwang zu unerwünschten Handlungen beim Geschlechtsverkehr (Analverkehr, Oralverkehr usw.), Nötigung auf irgendeine Weise (Gewalt, Drohungen, Schmollen, Geschenke) zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, Zwang zu sexuellen Handlungen mit anderen Partnern, Zwang zur Prostitution.
Entscheidungen der Person verneinen, verunglimpfen, herabsetzen, beleidigen, erniedrigen, ignorieren, isolieren, überwachen, belästigen, bedrohen, einschüchtern.
Wirtschaftliche Gewalt zielt darauf ab, die finanzielle Autonomie einer Person einzuschränken, um sie besser kontrollieren zu können. Beispiele: kein oder zu wenig Geld mehr für den Haushalt geben, Ausgaben für den persönlichen Lebensunterhalt verweigern, sich das Geld aneignen usw.
💍 Zwangsheirat
Wenn du eine volljährige Person bist, hast du das Recht zu heiraten und das Recht, selbst zu entscheiden, wen du heiraten möchtest. Wenn eine Person des zukünftigen Paares nicht die Möglichkeit hat, eine Heirat abzulehnen, oder unter Druck von Eltern, Schwiegereltern, Verwandten oder der Gemeinschaft dazu gezwungen wird, spricht man von einer Zwangsheirat. Zwangsheirat ist in der Schweiz verboten (Art. 181a des Strafgesetzbuchs).
✉️ Kontakte
Wenn du Gewalt erlebst, dich gewalttätig verhältst oder wenn du Zeuge von gewalttätigen Situationen wirst, sprich darüber! Im Wallis gibt es kostenlose und vertrauliche Stellen, die dir zuhören, dich beraten und dich begleiten können. Hier ist eine Liste der Stellen, an die du dich je nach Situation wenden kannst.
- Opferhilfe: 027 607 31 00
- Gewaltberatung Oberwallis: 027 924 88 02
- Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie: 027 606 21 20
- Polizei: 117