In diesem Thema werden die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmern vorgestellt. Als jugendlicher Arbeitnehmer giltst du, wenn du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
Das Arbeitsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen enthalten spezielle Vorschriften zum Jugendarbeitsschutz (Arbeitszeit, gefährliche Arbeiten usw.). In der Praxis gilt der Schutz des Arbeitsgesetzes für die meisten Jugendlichen, jedoch nicht für alle.
Im Zweifelsfall kannst du deinen Arbeitgeber oder die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse fragen.
Informationsportal für Jugendliche (12-20 Jahre) über ihre Rechte und Pflichten.
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