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🤬 Mobbing, Belästigung und Gewalt
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sowie erniedrigende Worte, Gesten oder Handlungen sind gesetzlich verboten. Sexuelle Belästigung ist ein Verhalten mit sexuellem Bezug oder basierend auf der Geschlechtszugehörigkeit, das unerwünscht ist und die Würde verletzt.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, vorbeugende Massnahmen zu ergreifen und zu handeln, um ein solches Verhalten zu unterbinden. Wenn du dich sexuell belästigt fühlst, musst du dies sofort deiner Chefin oder deinem Chef, der Geschäftsleitung oder einer dafür bestimmten Person im Unternehmen mitteilen. Wenn du nicht sofort mit einer Person an deinem Arbeitsplatz darüber sprechen möchtest, kannst du dich für ein vertrauliches Gespräch an externe Fachberatungen wenden.

Beispiele:

  • Sexistische „Witze“ und unangebrachte Bemerkungen über deine sexuellen Eigenschaften, dein sexuelles Verhalten und deine sexuelle Orientierung oder die deiner Kolleginnen und Kollegen.
  • Zeigen, Ausstellen, Auslegen oder Versenden (auch elektronisch) von Material sexistischer oder pornografischer Natur.
  • Unerwünschter Körperkontakt und unerwünschte Berührungen
  • Annäherungsversuche und Druck, um sexuelle Gefälligkeiten zu erhalten, oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen oder der Androhung nachteiliger Konsequenzen.
  • Verletzung der sexuellen Integrität, Nötigung oder Vergewaltigung

👀 Wenn du Zeugin oder Zeuge von sexueller Belästigung bist

Du kannst der belästigten Person helfen :

  • Lache nicht mit anderen, wenn sexistische Kommentare oder Witze gemacht werden.
  • Sprich mit der betroffenen Person, wenn du denkst oder bemerkst, dass sie sexuell belästigt wird.
  • Ermutige sie, sich aktiv zu wehren.
  • Begleite sie zu Gesprächen mit der Bezugsperson in deinem Betrieb oder einer externen Beratungsstelle.
  • Tue nichts, ohne sie über deine Schritte zu informieren.
  • Mache deine Chefinnen und Chefs auf Belästigungen aufmerksam.
  • Stelle dich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung. Vergiss nicht, dass du vor Rachekündigungen geschützt bist.
  • Setze dich dafür ein, dass auch in deinem Betrieb Präventionsmassnahmen gegen sexuelle Belästigung ergriffen werden.

✉️ Kontakte im Wallis

  • Mediator/-innen
  • Gewerkschaften, Verbände
  • Kommunale Lehrlingskommissionen

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