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Pornografie

In der Schweiz ist der Konsum von Pornografie gesetzlich geregelt (Artikel 197 des Strafgesetzbuches). Vor dem Alter von 16 Jahren ist der Konsum von Pornografie verboten. “ Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

🛑 Verbotene Inhalte

Pornografie, die Kinder oder Tiere darstellt oder Gewalttätigkeiten beinhaltet, ist verboten und strafbar. (Artikel 197 des Strafgesetzbuches).

📹 Pornografische Darstellungen

Das Anwerben einer minderjährigen Person (bis 18 Jahre) für die Teilnahme an einer pornografischen Darstellung oder die Förderung der Teilnahme an einer solchen Darstellung ist ebenfalls strafbar (Art. 197 Abs. 3 StGB).

🍑 Sexualisierte Bilder

Bei der Produktion von sexualisierten Bildern von sich selbst sollte man immer sehr vorsichtig sein. Denn das Versenden von pornografischen Fotos oder Videos an Jugendliche unter 16 Jahren ist gesetzlich strafbar, unabhängig davon, ob die Person selber erwachsen oder minderjährig ist. Und es ist Sache des Gerichts, zu entscheiden, ob ein Inhalt pornografisch ist.

⚠️ Inhalte mit kinderpornografischem Inhalt

Wenn Minderjährige sich nackt, bei der Selbstbefriedigung oder bei sexuellen Handlungen fotografieren oder filmen, produzieren sie kinderpornografische Inhalte. Unabhängig davon, ob diese Inhalte sie persönlich oder andere Minderjährige zeigen, ist dies illegal und kann strafrechtliche Folgen haben.

Erst ab 16 Jahren ist eine minderjährige Person nicht strafbar, wenn sie mit dem Einverständnis einer anderen minderjährigen Person ab 16 Jahren pornografische Inhalte produziert, besitzt, konsumiert oder tauscht (Art. 197 Ziff. 8 StGB).

Eine volljährige Person, die pornografische Inhalte einer anderen volljährigen Person zeigt, ausstellt oder verbreiten möchte, muss zunächst deren ausdrückliche Zustimmung haben oder dazu aufgefordert worden sein.

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