Erwachsene oder minderjährige Personen, die urteilsfähig sind, haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen oder eine medizinische Einrichtung zu verlassen. Die Urteilsfähigkeit hängt vom Entwicklungsstand des Kindes ab. Die medizinische Fachperson muss dann feststellen, ob die minderjährige Person die Fähigkeit besitzt, ihre Krankheit, Behandlung, Entscheidung usw. zu verstehen.
So könnte eine jugendliche Person, die urteilsfähig und gut informiert ist, selbst entscheiden, ob sie eine Behandlung oder eine Impfung annimmt oder ablehnt, oder eine Abtreibung verlangen, wenn diese z. B. unter dem Arztgeheimnis bleibt.