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🩺 Sexuelle Gesundheit
Änderung des Vornamens oder des Geschlechts

Änderung des Vornamens oder des Geschlechts

Jede Person, die die feste und intime Überzeugung hat, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht anzugehören, kann gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass sie eine Änderung dieses Eintrags wünscht. Die Person, die die Erklärung abgibt, kann einen oder mehrere neue Vornamen in das Register eintragen lassen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist erforderlich für Personen unter 16 Jahren, unter Vormundschaft oder für Personen, bei denen die zuständige Behörde dies verlangt. (Art. 30b ZGB). Für dieses Gesuch musst du dich an das Zivilstandsamt wenden.

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