Wenn du eine Straftat begehst, musst du mit unterschiedlichen Konsequenzen rechnen, je nachdem, wie alt du zum Zeitpunkt der Straftat warst.
Bei einer Straftat, die vor dem Alter von 10 Jahren begangen wurde, wird dein gesetzlicher Vertreter (meist die Eltern) und eventuell die Kindesschutzbehörde (KESB) informiert. Das bedeutet, dass kein (Jugend-)Strafverfahren eingeleitet wird. Dennoch musst du mit Konsequenzen seitens deiner Eltern oder der Kindesschutzbehörde (KESB) rechnen.
In der Schweiz gilt für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren das Jugendstrafrecht. Das bedeutet, dass du ab 10 Jahren strafrechtlich verantwortlich bist und daher für mögliche Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Der Jugendrichter kann Schutzmassnahmen oder Strafen verhängen, die bis zum Freiheitsentzug reichen können. Wichtig ist, dass du, wenn du angeklagt bist, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eine Vertrauensperson hinzuziehen kannst, sofern keine privaten oder öffentlichen Interessen dagegensprechen. Ausserdem kannst du jederzeit eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren (siehe Vertretung).
Ab deinem 18. Geburtstag gilt das Erwachsenenstrafrecht. Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Straftat.