Gemäss Artikel 94 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches kann „Die Ehe kann von zwei Personen geschlossen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und urteilsfähig sind.“. Jede volljährige Person kann ihren Partner frei wählen, unabhängig davon, ob es sich um eine Person des anderen oder des gleichen Geschlechts handelt.. Niemand darf zur Eheschließung gezwungen werden. Die Ehe verpflichtet zu Loyalität und Hilfsbereitschaft. Jeder Partner trägt zum Wohlstand der Partnerschaft bei, respektiert die Persönlichkeit des anderen, verhält sich dem anderen gegenüber loyal und bietet ihm Unterstützung und Hilfe an.
Gleiche Rechte für Frauen und Männer in allen Aspekten der Ehe. Die Partner sind gleichberechtigt: Jeder Ehepartner hat in allen Angelegenheiten das gleiche Mitentscheidungsrecht wie der andere. Seine Meinung hat den gleichen Stellenwert wie die des anderen.
Jeder Partner hat das Recht, die Scheidung einzureichen. Der Antrag kann gemeinsam (gemeinsamer Antrag) oder von einer einzelnen Person (einseitiger Antrag) gestellt werden. Es ist verboten, jemanden gegen seinen Willen zur Aufrechterhaltung der Ehe zu zwingen.
✅ Aufteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Auch hier gibt es keine vordefinierte Aufgabenverteilung. Die Partner müssen zum Unterhalt der Familie beitragen und vereinbaren, wie jeder seinen Beitrag leistet.
Die Eltern tragen gemeinsam die Verantwortung für den Unterhalt der Familie. Sie einigen sich darauf, wie jede(r) seinen/ihren Beitrag leistet.
Ob verheiratet oder nicht, Eltern haben eine gemeinsame Verantwortung für den Unterhalt ihrer Kinder bis zur Volljährigkeit oder bis zum Abschluss der Ausbildung. Dazu gehört, dass sie sich entsprechend ihren Fähigkeiten an der Betreuung und Erziehung sowie am finanziellen Unterhalt beteiligen.
💍 Zwangsheirat
Jede Person kann ihren Partner oder ihre Partnerin frei wählen, unabhängig davon, ob es sich um eine Person des anderen oder des gleichen Geschlechts handelt. Eine Zwangsheirat ist strafbar. Eine Ehe gilt als Zwangsehe, wenn eine Person des zukünftigen Paares nicht die Möglichkeit hat, die Ehe abzulehnen, oder unter dem Druck von Eltern, Schwiegereltern, Verwandten oder der Gemeinschaft dazu gezwungen wird.
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🫶 Achtung der gegenseitigen Rechte und Pflichten
Keine physische, psychische oder sexuelle Gewalt in der Ehe und Familie. Wer seinen Partner oder seine Partnerin oder seine Kinder schlägt oder misshandelt, macht sich strafbar. Niemand hat das Recht, Familienangehörige körperlich zu bestrafen.
Jeder Partner hat das Recht, gerichtlichen Schutz zu beantragen. Die Ehe ist ein Vertrag zwischen zwei Personen, die sich verpflichten, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten zu respektieren. Wenn sich einer der Partner vom anderen bedroht oder misshandelt fühlt oder der Meinung ist, dass die ehelichen Pflichten nicht eingehalten werden, kann er sich an die Justiz wenden, um sich zu schützen und seine Interessen geltend zu machen.