🤝Grundsatz
Deine Eltern sind verpflichtet, dich mindestens bis zu deiner Volljährigkeit oder bis zum Abschluss deiner Ausbildung zu unterstützen (Art. 277 ZGB), sofern du diese innert einer angemessenen Frist absolvierst. Sie müssen für deine Unterkunft, deine Kleidung, deine tägliche und medizinische Versorgung, deine Schul- und Berufsausbildung, dein Taschengeld, dein Wohlergehen und deinen Schutz aufkommen. Es kann vorkommen, dass der Staat Schutzmassnahmen ergreifen muss, wenn Eltern es nicht schaffen, diese Aufgabe zu übernehmen (Art. 307 ZGB).
Hast du bei deiner Volljährigkeit noch keine angemessene Ausbildung, so haben deine Eltern, soweit es die Umstände erlauben, für deinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Das erfordert, dass du fleissig bist und deine Zwischenprüfungen bestehst.
Die Unterhaltspflicht besteht nur für die Erstausbildung (Art. 277 Abs. 2 ZGB). Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch nach deiner Volljährigkeit in einem Bildungsplan verankert, der zumindest in seinen Grundzügen vor deiner Volljährigkeit festgelegt wurde. Wenn du also nach deiner Volljährigkeit und im Anschluss an deine Erstausbildung eine neue Ausbildung beginnen möchtest, gilt der Unterhaltsanspruch – von Ausnahmen abgesehen – nicht für diese Zusatzausbildung.
Als volljährige Person ist dein Unterhalt auf das familienrechtliche Existenzminimum beschränkt, da sein Zweck darin besteht, den Erwerb einer angemessenen Ausbildung zu ermöglichen. Dieser Unterhalt für das volljährige Kind ist subsidiär zu den anderen Unterhaltspflichten des Elternteils (Vorrang des Unterhalts für das minderjährige Kind (Art. 276a ZGB), des Betreuungs- und des Unterhaltsbeitrags für die Ex-Partnerin oder den Ex-Partner im Falle einer Scheidung). In jedem Fall wird der Umfang der Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit deiner Eltern bestimmt (Art. 285 ZGB). Wenn die finanziellen Mittel deiner Eltern nicht für deine Ausbildung ausreichen, kann der Staat (Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Subventionen gewähren.
👦 Eltern getrennt oder geschieden und Minderheit
Deine beiden Elternteile müssen sich nach ihren Möglichkeiten an deinem Unterhalt beteiligen (Art. 276 ZGB). Dabei spielt es keine Rolle, wem die elterliche Sorge über dich zusteht. Der Elternteil, bei dem du die meiste Zeit lebst, muss sich vor allem um dich kümmern und dich erziehen, während sich der andere Elternteil in der Regel vorwiegend finanziell beteiligt (Unterhaltsbeitrag Art. 285 ZGB).
Solange du minderjährig bist, wird der Unterhaltsbeitrag direkt an den Elternteil entrichtet, unter dessen Obhut du stehst. Wenn der Elternteil, der für deinen Unterhalt aufkommen muss, dies nicht tut, kann sich dein anderer Elternteil an die Inkassostelle und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen wenden, damit diese ihm hilft, die Entrichtung deiner Unterhaltsbeiträge zu erwirken (Art. 290 ZGB).
In Patchworkfamilien hat der Stiefelternteil keine Unterhaltspflicht gegenüber seiner Partnerin oder seines Partners. Allerdings hat jeder Paarteil dem anderen bei der Unterhaltspflicht gegenüber vorehelichen Kindern beizustehen (Art. 278 Abs. 2 ZGB).
🧑Eltern getrennt oder geschieden und Volljährigkeit
Wenn deine Eltern getrennt oder geschieden sind, hast du das Recht, den dir zustehenden Unterhaltsbeitrag direkt zu erhalten. Eine Unterhaltsvereinbarung, die du direkt mit deinem Elternteil abschliesst, muss nicht von einer Behörde validiert werden. Wenn dein Elternteil sich weigert, seinen Beitrag über deine Minderjährigkeit hinaus weiterzuzahlen, kannst du beim Gericht Klage erheben (Art. 279 ZGB ). Du kannst dich von einem Anwalt oder einer Anwältin unterstützen lassen, der oder die vom Rechtsbeistand bezahlt wird, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Bedürftigkeit, Prozess nicht offensichtlich aussichtslos). Wenn es eine gerichtliche Entscheidung gibt, die den Unterhaltsbeitrag festlegt, kannst du dich an die Inkassostelle und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBU) wenden. Sie wird dir bei der Vollstreckung des Unterhaltsanspruchs helfen.
💔 Wenn der Kontakt zu den Eltern abgebrochen ist
Wenn du keinen Kontakt mehr zu deinen Eltern hast, können sie unter Umständen Einwände gegen die Fortsetzung der Unterhaltszahlungen erheben. Du kannst deinerseits versuchen, nachzuweisen, dass dein Elternteil die alleinige oder überwiegende Verantwortung für diese Situation trägt (z. B.: komplizierte Scheidung).
In diesem Fall wird diese Angelegenheit im Verfahren analysiert, um festzustellen, ob eine Kürzung oder Streichung des Unterhalts gerechtfertigt ist. Wenn deine Eltern sich deinem Unterhalt widersetzen oder ihn kürzen wollen, müssen sie beispielsweise nachweisen, dass du über eigene Mittel verfügst (oder verfügen könntest), dass du nicht den nötigen Eifer für deine Ausbildung aufbringst oder dass du für den Kontaktabbruch zu ihnen verantwortlich bist.
Wenn du in einer kritischen Situation nicht mehr bei deinen Eltern leben kannst, hast du die Möglichkeit, dich für Hilfe an den Sozialdienst (SMZ) zu wenden.