Heutzutage gibt es neben dem traditionellen Familienmodell, das auf der Ehe beruht, verschiedene Familienformen: Patchworkfamilien, alleinerziehende Elternteile, gleichgeschlechtliche Familien mit verheirateten oder unverheirateten Eltern.
Das Gesetz definiert nicht den Begriff der Familie an sich, sondern das Kindesverhältnis, sowie die durch Verwandtschaft und die Heirat (Ehe und eingetragene Partnerschaft) begründeten Beziehungen. Das Kindesverhältnis wird gegenüber der Mutter durch Geburt und gegenüber dem anderen Elternteil durch die Ehe mit der Mutter begründet (Art. 252 ZGB). Das Kindesverhältnis kann sich auch aus einer Anerkennung, einer Adoption oder einem Urteil ergeben.
Das Kindesverhältnis hat verschiedene Auswirkungen (Name, Staatsangehörigkeit usw.). Ausserdem bringt es auch Rechte und Pflichten mit sich, insbesondere in Zusammenhang mit der Unterstützung und bspw. nach einem Todesfall (Erbschaft).
✅ Aufteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Auch hier gibt es keine vordefinierte Aufgabenverteilung. Die Partner müssen zum Unterhalt der Familie beitragen und vereinbaren, wie jeder seinen Beitrag leistet.
Der Kindesunterhalt liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Sie müssen sich entsprechend ihren Fähigkeiten an der Betreuung, der Erziehung und dem finanziellen Unterhalt beteiligen. Sie einigen sich darauf, wie jede(r) seinen/ihren Beitrag leistet.
🫶 Achtung der gegenseitigen Rechte und Pflichten
Keine physische, psychische oder sexuelle Gewalt in der Ehe und Familie. Eine Person, die ihren Partner oder ihre Partnerin oder ihre Kinder schlägt oder misshandelt, macht sich strafbar. Niemand hat das Recht, Familienmitglieder körperlich zu bestrafen.