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Die Scheidung kann auf gemeinsamen Antrag deiner Eltern oder nur auf Antrag eines Elternteils eingereicht werden. In jedem Fall müssen im Scheidungsverfahren unter anderem Fragen zu den Kindern geklärt werden, die dich besonders betreffen, weshalb du in diesem Verfahren eine Sonderstellung einnimmst. Im Folgenden erläutern wir deine Position und die verschiedenen Begriffe, die in diesem Zusammenhang wichtig sind.

💔 Scheidungsverfahren

Im Scheidungsverfahren haben alle Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche grundsätzlich das Recht, ihre Meinung zu äussern und am Prozess teilzunehmen.

Du hast also das Recht, dich am Scheidungsverfahren deiner Eltern zu beteiligen. Dazu kann dir das Gericht bei Bedarf (vor allem bei Konfliktsituationen und/oder Interessenkonflikten) einen Vertreter zur Seite stellen, der deine Interessen wahrnimmt und dich im Verfahren unterstützt. Sofern du bereits urteilsfähig bist, kannst du jederzeit eine solche Vertretung beantragen und diese muss dann zwingend ernannt werden. Im Scheidungsverfahren der Eltern werden unter anderem die elterliche Sorge, die Obhut und der persönliche Verkehr geregelt.

Ausserdem wird bei Bedarf auch dein Recht auf Unterhalt festgelegt.

👫 Elterliche Sorge

Normalerweise haben beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge, d. h. sowohl deine Mutter als auch dein Vater haben das Recht (und die Pflicht), für dich zu entscheiden, wenn du das noch nicht selbst tun kannst. Es ist wichtig, deine Meinung altersgemäss zu berücksichtigen.

Bei Problemen kann das Gericht oder die Kindesschutzbehörde (KESB – siehe „Kindesschutzmassnahmen„) ausnahmsweise einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht entziehen, wobei immer dein Wohl berücksichtigt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du auch dann, wenn die elterliche Sorge nur einem Elternteil zugesprochen wird, das Recht hast, den anderen Elternteil regelmässig zu sehen (siehe „persönlicher Verkehr„).

Der Elternteil, der nicht die elterliche Sorge innehat, wird trotzdem über die Ereignisse in deinem Leben informiert und muss angehört werden, bevor Entscheidungen getroffen werden, die für deine Entwicklung wichtig sind. Ausserdem kann sich dieser Elternteil bei den Personen, die für dich zuständig sind (Lehrpersonen, Ärztinnen und Ärzte usw.), über deinen Zustand und deine Entwicklung informieren.

👨‍👦‍👧 Persönlicher Verkehr

Wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge oder die Obhut hat, haben der andere Elternteil und die minderjährigen Kinder ein gegenseitiges Besuchsrecht. Das heisst: Wenn nur ein Elternteil die elterliche Sorge für dich hat und obhutsberechtigt ist, hast du trotzdem das Recht, den anderen Elternteil zu sehen und in Kontakt zu bleiben. Das ist wichtig für dein Wohlbefinden und deine Entwicklung.

Es handelt sich zugleich um ein Recht und eine Pflicht, d. h. der Elternteil hat sowohl das Recht, persönliche Beziehungen zu dir zu unterhalten, als auch die Pflicht, dieses Recht auszuüben. Zum persönlichen Umgang gehören neben regelmässigen Besuchen auch Telefongespräche, E-Mails, SMS usw.

Wenn der persönliche Verkehr deine Entwicklung gefährdet, wenn dein Vater und/oder deine Mutter, die ihn unterhalten, ihre Pflichten verletzen, wenn sie sich nicht ernsthaft um dich gekümmert haben oder wenn es andere berechtigte Gründe gibt, kann das Recht auf persönlichen Verkehr dennoch entzogen oder verweigert werden. Dies ist eine aussergewöhnliche Massnahme, die nur als letztes Mittel ergriffen werden sollte.

Ausserdem hast du natürlich ein Mitspracherecht diesbezüglich, d.h. dass deine Wünsche berücksichtigt werden müssen. Sobald du urteilsfähig bist, kannst du in der Regel selber entscheiden, ob du das Besuchsrecht ausüben möchtest oder nicht.

🧒 Obhut

Die Obhut ist Teil der elterlichen Sorge und beinhaltet die Befugnis eines Elternteils, mit dir zu leben und dich täglich zu betreuen.

Das Sorgerecht kann von einem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam ausgeübt werden (alternierende Obhut). Im Falle der alternierenden Obhut lebst du abwechselnd bei beiden Elternteilen.

💰 Unterhalt

Deine Eltern sind verpflichtet, dich mindestens bis zu deiner Volljährigkeit oder bis zum Ende deiner Ausbildung, wenn du sie innerhalb der normalen Fristen abschliesst, finanziell zu unterstützen: Sie müssen für deine Wohnung, deine Kleidung, deine tägliche und medizinische Versorgung, deine Schul- und Berufsausbildung, dein Taschengeld und in bestimmten Fällen auch für Schutzmassnahmen (siehe Kindesschutz) aufkommen.

Beide Elternteile müssen sich nach ihren Möglichkeiten an deinem Unterhalt beteiligen. Dabei spielt es keine Rolle, wer die elterliche Sorge hat.

Wenn deine Eltern verheiratet sind, trägt jeder Elternteil zu deiner Erziehung, Pflege und deinem Unterhalt bei. Bei einer Scheidung muss der Elternteil, der das Sorgerecht hat, sich vor allem um dich kümmern und dich erziehen, während der andere Elternteil finanzielle Leistungen (Unterhalt) erbringen muss.

Die Unterhaltspflicht dauert normalerweise von der Geburt bis zur Volljährigkeit, obwohl sie früher ausgesetzt wird, wenn du in der Lage bist, deinen Lebensunterhalt durch Arbeit selbst zu bestreiten. Es kann jedoch sein, dass du nach deinem 18. Geburtstag noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast und immer noch auf die Unterstützung deiner Eltern angewiesen bist, um deine Ausbildung beenden zu können. In diesem Fall verlängert sich die Unterhaltspflicht bis zum Ende deiner Ausbildung, wenn du diese innerhalb der normalen Fristen beendest.

Solange du minderjährig bist, wird der Unterhalt direkt an deinen obhutsberechtigten Elternteil gezahlt.

🤔 Urteilsfähigkeit

Wenn du in der Lage bist, vernünftig zu handeln. Du kannst eine bestimmte Situation verstehen, verschiedene Optionen in Betracht zu ziehen, deinen eigenen Willen haben und du schaffst es, diesen auf verständliche Weise auszudrücken.

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