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Führerausweis Kategorie B

Seit dem 1. Januar 2021 darfst du  bereits im Alter von 17 Jahren Auto fahren, sofern du von einer Person begleitet wirst, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren einen Führerausweis besitzt. Ausserdem besteht für unter 20-Jährige nach Erhalt des Lernfahrausweises eine Mindestausbildungsdauer von zwölf Monaten.

Wir erklären dir in sieben Schritten, wie du vorgehen musst, um einen Führerausweis zu erwerben (Quelle: TCS): :

🚑 1. Nothilfekurs

Der erste Schritt ist die Teilnahme an einem Nothilfekurs. Dieser dauert 10 Stunden und du kannst ihn bei zahlreichen Anbietern absolvieren – etwa bei der TCS-Sektion Wallis, bei Samariter Schweiz oder beim Schweizerischen Sanitätskorps SSK. Wenn du den Nothilfekurs absolviert hast, erhältst du eine Bescheinigung, die sechs Jahre lang gültig ist.

👀 2. Sehtest

Der Sehtest für den Führerausweis ist obligatorisch. Du kannst diesen Test bei einem Augenarzt, einer Augenärztin oder in einem Optikergeschäft durchführen lassen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig und kostet in der Regel 20 Franken.

👨‍🎓3. Gesuch für den Lernfahrausweis

Mit dem Lernfahrausweis darfst du mit einer Begleitperson Auto fahren, nachdem du die Theorieprüfung bestanden hast. Du kannst dein Gesuch für den Lernfahrausweis frühestens einen Monat vor deinem 17. Geburtstag einreichen. Das entsprechende Formular ist bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Wallis erhältlich. Der Lernfahrausweis ist zwei Jahre lang gültig.

📃4. Theorieprüfung

Du kannst dich jetzt für die Theorieprüfung anmelden. Am einfachsten machst du das direkt auf der Webseite der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kantons Wallis. Um die Theorie zu lernen, kannst du den Theorieunterricht einer Fahrschule besuchen und/oder dir das Wissen im Selbststudium aneignen.

💪🏼 5. Lernfahrten

Nach bestandener Theorieprüfung und mit einem gültigen Lernfahrausweis darfst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren einen Führerausweis (nicht mehr auf Probe) besitzt. Lernfahrten sind mit einer geeigneten Begleitperson in einem Privatfahrzeug oder in der Fahrschule möglich.

🔊 6. Verkehrskundeunterricht

PDamit du dich für die praktische Fahrprüfung der Kategorie B anmelden kannst, musst du vorgängig den Verkehrskundeunterricht (VKU) bei einer Fahrlehrperson besuchen. Der Kurs dauert 8 Stunden und ist für zwei Jahre gültig.

🚗 7. Praktische Fahrprüfung

Wenn du dich beim Fahren sicher fühlst und die obligatorischen Kurse besucht hast, kannst du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden. Wenn du die praktische Fahrprüfung erfolgreich abschliesst, erhältst du den Führerausweis auf Probe. Die Probezeit dauert drei Jahre.

Denk daran, dass du nicht automatisch über ausreichend Fahrerfahrung verfügst, sobald du die praktische Prüfung bestanden hast … das bedeutet lediglich, dass du ab jetzt ohne Begleitperson fahren darfst.

🚦Zweiphasenausbildung

Um den definitiven Führerausweis zu erlangen, müssen Neulenkerinnen und Neulenker innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung im Rahmen der Zweiphasenausbildung den obligatorischen Weiterausbildungskurs (WAB-Kurs) besuchen.

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