Wenn du minderjährig (unter 18 Jahre alt) bist, fallen Nacktfotos von dir unter Kinderpornografie. Mit derartigen Aufnahmen stellst du Kinderpornografie her. Das ist in der Schweiz streng verboten und unter bestimmten Bedingungen strafbar.
Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Gesetze über Pornografie. Nachfolgend findest du Informationen über das Phänomen Revenge Porn und das Versenden von Nudes.
Weitere Informationen findest du auch auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention (SKPPSC): Schweizerische Kriminalprävention | Illegale Pornografie (skppsc.ch).
Artikel 197a des Strafgesetzbuchs ist ein neuer Artikel, der sich mit dem Phänomen Revenge Porn und dem Teilen intimer Inhalte ohne Einwilligung befasst.
Musterbeispiel: Fotos oder Videos, die während des Liebeslebens einvernehmlich aufgenommen wurden und nach der Trennung ohne die Zustimmung des Expartners oder der Expartnerin anderen zugänglich gemacht werden, um ihm oder ihr zu schaden und sich an ihm oder ihr zu «rächen». Die Verbreitung dieser Bilder kann auch den Zweck haben, den Expartner oder die Expartnerin zu zwingen, die Beziehung wieder aufzunehmen. Dieser Artikel stellt auch das Veröffentlichen von peinlichen Fotos mit Aufforderungen zu Mobbing über anonyme Konten auf Social Media unter Strafe.
Welche Risiken bestehen?
- Wenn du intime Inhalte wie Nachrichten, Aufnahmen, Videos oder Bilder von einer Person ohne deren Zustimmung teilst, riskierst du eine Freiheitsstrafe (Gefängnis) von einem Jahr oder eine Geldstrafe, wenn die betroffene Person Anzeige erstattet.
- Wenn du diese Inhalte ohne Zustimmung der Person veröffentlichst (z. B. auf Social Media), riskierst du eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, selbst wenn keine Anzeige erstattet wurde.
Erstellung, Besitz, Konsum (Art. 197 Abs. 8 StGB)
- Du machst dich strafbar, wenn du explizite Inhalte (Fotos oder Videos) erstellst, besitzt oder dir ansiehst, auf denen Minderjährige zu sehen sind, sofern:
- die minderjährige Person damit nicht einverstanden ist.
- du der minderjährigen Person dafür Geld oder Geschenke gibst.
- euer Altersunterschied als Minderjährige mehr als drei Jahre beträgt.
Erstellung, Besitz, Konsum und Teilen (Art. 197 Abs. 8 bis)
- Du machst dich strafbar, wenn du explizite Inhalte von dir selbst erstellst, besitzt oder ansiehst und sie mit einer anderen Person ohne deren Zustimmung teilst.
Erhalt von Nudes (Art. 197 Abs. 8bis)
- Wenn du diese Inhalte erhältst, machst du dich strafbar, sofern:
- du dafür Geld oder Geschenke gibst.
- du die betroffene minderjährige Person nicht wirklich kennst (nur online miteinander zu kommunizieren, gilt nicht als wirklich kennen).
- euer Altersunterschied als Minderjährige mehr als drei Jahre beträgt.
Es sei darauf hingewiesen, dass nur ein Magistrat bestimmen wird, ob ein Bild unter Kinderpornografie fällt oder nicht. Nacktfotos von Kindern können bereits als pornografisch angesehen werden, wenn der Gesamteindruck, den sie vermitteln, den Wunsch erkennen lässt, den Betrachter sexuell zu erregen.