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Zugang/Nutzung von sozialen Netzwerken

Zugang/Nutzung von sozialen Netzwerken

Damit du dich sicher und unbeschwert in sozialen Netzwerken bewegen kannst, geben wir dir ein paar wichtige Verhaltensregeln mit. Denn im Internet hast du, wie im wirklichen Leben, Rechte und Pflichten. Das Ziel dieser Plattformen ist es, ein Netzwerk von Freunden zu pflegen und mit ihnen eine Reihe von Inhalten zu teilen. Damit du und deine Freunde euch wohl und sicher fühlt, solltest du eine Reihe von Regeln beachten. Du solltest dich anderen Nutzern gegenüber freundlich und respektvoll verhalten.

Für Sozial Media wird der Zugang ab 13 Jahren empfohlen (Tiktok – Instagram – Twitter – Snapchat – Facebook – Youtube – WhatsApp). Im Internet gibt es keine „Leitplanken“. Jeder kann ein falsches Konto erstellen und es gibt sie in allen Netzwerken. Böswillige Personen können dich belästigen, beleidigen, verleumden oder manipulieren. Du musst wachsam sein, aber auch respektvoll mit anderen umgehen.

Alle Verstösse gegen das Strafgesetzbuch wie Beschimpfung (Art. 177 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB) und Verleumdung (Art. 174 StGB), Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass sind sowohl im wirklichen Leben als auch in sozialen Netzwerken strafbar… Du kannst nur durch das „Liken“ einer beleidigenden oder verleumderischen Nachricht strafrechtlich verfolgt werden… Soziale Netzwerke können Spass machen und nützlich sein, aber sie bergen auch Risiken. Bevor du dich anmeldest, informiere dich gut über die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzeinstellungen. Und vergiss nicht, mit deinen Eltern oder einer erwachsenen Vertrauensperson zu sprechen, wenn du auf Probleme stösst oder dir unsicher bist.

🫵 Straftaten und Anzeige

Ab dem Alter von 10 Jahren kannst du dich nicht mehr hinter deinen Eltern verstecken, wenn du einen Verstoss gegen das Strafgesetzbuch begehst.
Und das sind viele… Du darfst zum Beispiel niemanden beschimpfen, seinen Ruf nicht schädigen, indem du Gerüchte streust, ihn schubsen, ihm ein Bein stellen oder ihn schlagen, ihn bedrohen oder zu etwas zwingen… Die Liste ist lang…

Wenn du Zeuge einer Straftat wirst, hast du die Bürgerpflicht diese anzuzeigen. Bei der Polizei kannst du auf verschiedene Weise angehört werden. Entweder um Informationen zu liefern oder als Opfer, Beschuldigter oder Zeuge.

Als Zeuge hast du die Pflicht, nur die Wahrheit zu sagen. Wenn du der Justiz Informationen vorenthältst, wirst du wegen „Irreführung der Justiz“ strafrechtlich verfolgt.

Artikel 304 des Strafgesetzbuchs: Wer sich bei einer Behörde fälschlicherweise beschuldigen lässt, eine Straftat begangen zu haben, erhält eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

👩‍⚖️ Strafrechtliche Verantwortung (Alter) und die Folgen der eigenen Handlungen

Die Strafmündigkeit wird mit 10 Jahren festgelegt. Das bedeutet, dass du ab 10 Jahren, wenn du einen Verstoss gegen das Strafgesetzbuch begehst, vor einem Jugendrichter landen kannst, der Strafen und Massnahmen gegen dich verhängt. Zwischen 10 und 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Ab 18 Jahren übernimmt die Staatsanwaltschaft diese Aufgabe.

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