Das Jugendalter ist mit vielen Freiheiten verbunden. Die Zeiten, in denen dir deine Eltern vorgeschrieben haben, was du tun und lassen sollst, scheinen weit hinter dir zu liegen. Nun bist du unabhängiger und triffst vermehrt Entscheidungen eigenständig, also ohne oder mit immer weniger Rücksprache mit deinen Eltern. Hier spielen somit die Erziehung, Bezugspunkte und Gesetze, die du bisher kennengelernt hast, eine absichernde Rolle.
Adoleszenz
Adoleszenz ist ein Begriff für den Lebensabschnitt, der den Übergang von der Kindheit zum Erwachsenenalter markiert. Es handelt sich um einen Entwicklungszeitraum jedes Menschen, der drei Aspekte umfasst:
- Die physische Entwicklung (der Körper)
- Die psychische Entwicklung (der Geist, die Gefühle)
- Die soziale Entwicklung (das gesellschaftliche Leben und die Beziehungen)
Während dieser Zeit haben deine Eltern mit einer jungen Person zu tun, die möglicherweise die aufgestellten Regeln diskutiert, verhandelt, hinterfragt oder sich gar dagegen auflehnt. In diesem Rahmen unterstützt das Gesetz die Worte und Taten deiner Eltern, die gemäss Artikel 301 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches von Gesetztes wegen für deine Entwicklung, deine Erziehung und deinen Schutz verantwortlich sind:
« Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung und treffen unter Vorbehalt seiner eigenen Handlungsfähigkeit die nötigen Entscheidungen ».
👪Elternschaft und Adoleszenz
Kinder und Jugendliche bis zu ihrer Volljährigkeit – d. h. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – stehen unter der Verantwortung ihrer Eltern oder der gesetzlichen Vertretung, die für sie verantwortlich ist. Eltern zu sein, ist nicht immer einfach, und Kindesangelegenheiten können einige Fragen aufwerfen.
In diesen Fällen kann man sich immer an Fachpersonen in den Bereichen Schule, Soziales oder Erziehung, an die Polizei, die Kantonale Dienststelle für die Jugend oder an verschiedene Vereine oder Institutionen wenden, um darüber zu sprechen.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch stellt in diesem Zusammenhang klar:
« Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordert » (Art. 272 ZGB).
« Das Kind schuldet den Eltern Gehorsam; die Eltern gewähren dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung und nehmen in wichtigen Angelegenheiten, soweit tunlich, auf seine Meinung Rücksicht » (Art. 301 Abs. 2 ZGB).
- Das Gesetz verbietet den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Nikotinprodukten und Vapes ohne Nikotin an Minderjährige.
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Das Gesetz verbietet den Verkauf und die Abgabe von vergorenem Alkohol (Bier, Wein) an unter 16 Jährige und den Verkauf von destilliertem Alkohol (Spirituosen wie Wodka, Gin, Whisky usw.) an unter 18 Jährige.
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Ab 22 Uhr haben unter 16 Jährige nur in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung oder einer durch diese bevollmächtigte mündige Drittperson Zugang zu Geschäftsräumen und -lokalen.
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Wenn du unter 18 Jahre alt bist, darfst du keine Nachtclubs oder Stripteaselokale besuchen.
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Die Ausgehzeiten von Minderjährigen sind in den Gemeindereglementen gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel ist eine Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr festgelegt.
Wenn dir schwerere Taten wie Vandalismus, Diebstahl, Erpressung, Körperverletzung oder Menschenhandel vorgeworfen werden und du über 15 Jahre alt bist, können die Strafen von einem Verweis bis hin zum Freiheitsentzug (Gefängnis) reichen. Allerdings geht das Jugendstrafgesetz in der Schweiz davon aus, dass Minderjährige einfacher wieder auf den richtigen Weg gebracht werden können als Erwachsene. Daher fördert die Schweiz Erziehungsmassnahmen wie Aufsicht, persönliche Betreuung, Unterbringung usw. anstelle von Sanktionen.
Vergiss nicht, dass deine Eltern nicht über das Gesetz bestimmen und dass die Adoleszenz rechtlich gesehen mit dem vollendeten 18. Lebensjahr endet. Zu diesem Zeitpunkt wirst du als erwachsene Person betrachtet, die frei ist, bestimmte Entscheidungen zu treffen, die dir bis dahin verwehrt waren, und du wirst fortan für diese Entscheidungen verantwortlich gemacht.
Seit dem 1. Januar 2013 und nach dem Vorbild der EU-Länder benötigen alleinreisende Minderjährige keine elterliche Einwilligung zum Verlassen der Schweiz mehr.
Sie kann jedoch vom Zielland eingefordert werden. Es ist daher ratsam, dass du dich vorher beim Konsulat des Ziellandes erkundigst. Dasselbe gilt, wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln reist (Flugzeug, Zug usw.).
Dieses Dokument ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen, um Probleme bei Zollkontrollen zu vermeiden. Grundsätzlich kannst du innerhalb der Europäischen Union und des Schengenraums ohne deine Eltern reisen, wenn du folgende Dokumente mitführst:
• entweder deine Identitätskarte
• oder deinen Reisepass
• oder deinen Reisepass mit Visum
Sei jedoch vorsichtig, wenn du nur mit einem Elternteil reist. Einige Länder, wie Portugal, Frankreich, Algerien, Bosnien und Herzegowina oder Marokko (nicht abschliessende Liste) können einen Nachweis darüber verlangen, dass dein anderer Elternteil die Reise genehmigt. Im Falle einer Scheidung oder Trennung wird dem Elternteil, der dich begleitet, dringend empfohlen, das Scheidungsurteil oder ein anderes offizielles, vom zuständigen Gericht ausgestelltes Dokument bei sich zu tragen, das seine elterliche Sorge belegt.
Sobald deine Eltern das Dokument ordnungsgemäss ausgefüllt haben, müssen sie persönlichbei einer Notarin oder einem Notar ihrer Wahl (kostenpflichtig) oder bei der Gemeindepräsidentin oder dem -präsidenten (kostenlos) vorstellig werden. Unter Vorbehalt derer Verfügbarkeit muss mit einer Bearbeitungszeit von einer Woche gerechnet werden. Deine Eltern müssen folgende Unterlagen mitbringen: einen gültigen Ausweis sowie deinen Ausweis und eine Kopie des Scheidungsurteils oder das offizielle Dokument, das die elterliche Sorge belegt, und das vorausgefüllte, aber nicht unterschriebene Dokument, da sie es vor Ort vor der Person, die sie in Empfang nehmen wird, unterschreiben müssen.
Nur ein Notar / eine Notarin oder der Gemeindepräsident / die Gemeindepräsidentin sind befugt, dieses Dokument zu beglaubigen.
Nach der Unterzeichnung und Beglaubigung wird dir dieses Dokument zusammen mit einer Kopie des Scheidungsurteils oder des offiziellen Dokuments, das die elterliche Sorge belegt, ausgehändigt.
Das Dokument kann auch von einem Elternteil auf einem leeren Blatt Papier verfasst werden. Es muss allerdings folgende Punkte enthalten:
- Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort der Person, unter deren Obhut das Kind steht
- Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort der Begleitperson
- Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort des Kindes
- Vermerk, dass dem Sohn / der Tochter erlaubt wird, die Schweiz für eine Reise zu verlassen
- • Angabe der Dauer der Reise (bei jeder Reise ist eine neue Bescheinigung erforderlich)
- Anzahl Länder (wenn du z. B. mit dem Auto bis nach Portugal fährst, musst du auch Frankreich und Spanien eintragen)
Beispiel:
Hiermit ermächtige ich, Frau X, geboren am …. in …., Inhaberin der elterlichen Sorge, meinen Sohn Y, geboren am …. in …., mit Herrn Z, geboren am …. in …., für die Dauer von XX Tagen in dieses, jenes und jenes Land zu reisen (Namen der verschiedenen Länder nennen, wenn er/sie durch ein Land in ein anderes reisen muss).
Erstellt in …., am …. + Unterschrift
Diese Unterschrift wird entweder von einem Notar / einer Notarin oder vom Präsidenten / von der Präsidentin der Wohngemeinde der antragstellenden Person beglaubigt.
Mitnehmen zur Bestätigung der Unterschrift:
- einen gültigen Ausweis
- • wenn die Eltern getrennt leben / geschieden sind: Kopie des Scheidungsurteils oder ein offizielles Dokument, das vom zuständigen Gericht ausgestellt wurde und die elterliche Sorge belegt, die dem Kind mit dieser Genehmigung gegeben werden soll.