Sobald du dich in einem Verfahren vor einem Gericht oder einer anderen Behörde (z. B. der Kindesschutzbehörde (KESB, dem Staat usw.) befindest, gibt es Verfassungsgarantien, die in der Schweizer Bundesverfassung festgelegt sind und eingehalten werden müssen, damit alle Personen vor dem Gericht /den Behörden gleich und fair behandelt werden.
Das rechtliche Gehör umfasst das Recht jeder Person, vor einem Entscheid, der sie betrifft, angehört zu werden und sich dazu äussern zu können. Du kannst also deine Meinung äussern, Beweise vorbringen, Erklärungen verlangen und Hilfe bekommen, bevor etwas entschieden wird, das dich betrifft. Du hast auch das Recht, eine Begründung (Erklärungen) zu erhalten und dich beraten oder vertreten zu lassen. Dies ist ein wesentliches Verfahrensrecht. Wenn es nicht beachtet wird, kann der Entscheid aufgehoben werden.
Die allgemeine „Garantie eines fairen Verfahrens“ beinhaltet eine Reihe von Regeln, die für die Behörde gelten, die einen Entscheid nach dem Gesetz treffen muss. Zum Beispiel darf sie sich nicht weigern zu entscheiden (keine Rechtsverweigerung), sie muss schnell entscheiden (keine Rechtsverzögerung) und sie darf nicht zu kleinlich in Zusammenhang mit der Form sein (kein übermässiger Formalismus) und ausserdem müssen die Mitglieder der Behörde unparteiisch sein (neutral bleiben).
Letztendlich zielt diese Garantie darauf ab, alle Parteien gleichzustellen, sodass alle gleich behandelt werden und ein faires Verfahren erhalten.
Die unentgeltliche Rechtspflege ermöglicht es jedem, vor Gericht zu gehen, auch wenn man nicht viel Geld hat. Es handelt sich um ein wichtiges Recht, um seine Rechte zu verteidigen. Auch Personen, die nicht genügend finanzielle Mittel haben, sollen wie eine wohlhabende Person einen Prozess führen können, um ihre Rechte geltend zu machen.
Wenn es um minderjährige Kinder geht, müssen die Eltern oder andere Verantwortliche für den Prozess bezahlen. Sie können aber unentgeltliche Rechtspflege beantragen, wenn ihr Einkommen zu niedrig ist.
Wenn es einen Interessenkonflikt mit den gesetzlichen Vertretern gibt, kann ein anderer von der Behörde ernannter Vertreter die unentgeltliche Rechtspflege beantragen.
Du kannst dich in jeder Phase des Verfahrens vertreten lassen.
Wenn du minderjährig bist, sind deine Eltern normalerweise deine gesetzlichen Vertreter, da sie die elterliche Sorge haben. Sie können einen Anwalt für dich beauftragen, wenn es sinnvoll ist. Wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen.
Wenn aber deine Eltern ebenfalls in das Verfahren involviert sind (z.B. wenn sich deine Eltern scheiden) und nicht die gleichen Interessen wie du haben, können sie nicht deine Vertreter sein. In diesen Fällen ernennt die zuständige Behörde je nach Verfahren einen Vertreter/Beistand für dich. Dein Vertreter muss in deinem Namen handeln und deine Interessen im Verfahren schützen.