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Dauer der Arbeit

Die Arbeitszeit der jungen Arbeitnehmerin oder des jungen Arbeitnehmers darf nicht länger sein als die der anderen Arbeitnehmer im Unternehmen.

Pausen sind vorgeschrieben:

  • 15 Minuten Pause für 5,5 Stunden Arbeit
  • 30 Minuten für mehr als 7 Stunden Arbeit
  • 60 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeit
  • Zwischen 13 und 15 Jahren: 30 Minuten Pause, wenn die Arbeit länger als 4,5 Stunden dauert.

Toilettengänge werden in der Regel nicht auf die Pausenzeit angerechnet. Zusätzliche Pausen können gewährt werden.

Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr hast du bei einer Beschäftigung Anspruch auf 5 Wochen Ferien (25 Arbeitstage) pro Jahr. Danach beträgt der Urlaubsanspruch 4 Wochen, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag sieht mehr Urlaub vor (Art. 329a OR).

Bei Teilzeitarbeit wird dein bezahlter Urlaub anteilig gekürzt.

Während der Ferien darfst du nicht für einen anderen Arbeitgeber arbeiten.

Wenn du nicht alle deine bezahlten Ferien nimmst, werden sie auf das nächste Jahr übertragen und können nicht ausbezahlt werden (ausser am Ende des Arbeitsvertrags).

Wenn du stundenweise bezahlt wirst, hast du Anspruch auf einen Urlaubszuschlag, den du für den Zeitpunkt ansparen musst, an dem du tatsächlich in Urlaub bist.

Feiertage kommen zum bezahlten Urlaub hinzu.

Grundsätzlich werden pro Woche eineinhalb Tage frei gegeben (ein ganzer Tag und ein halber Tag). Die wöchentlichen freien Halbtage können, mit deiner Zustimmung, in einem Stück für maximal vier Wochen gegeben werden (4 halbe Tage = 2 Tage). Diese Regel gilt sowohl für jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren als auch für erwachsene Arbeitnehmer.

Bei persönlichen Verpflichtungen oder Notfällen während der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber dich für den Zeitraum freistellen, den du auf deinen Antrag hin benötigst (z. B. Arzttermin). Andererseits ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dir Lohn zu zahlen, wenn du zu einem Arzttermin gehst. In Ausnahmefällen werden zusätzliche Tage gewährt (z. B. für einen Umzug, den Tod eines Angehörigen usw.). In diesen Situationen muss dein Arbeitgeber dir den Lohn zahlen.

Überstunden sind die Stunden, die über die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeiten hinaus bis zu 45 oder 50 Stunden geleistet werden (ohne die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach Art. 9 ArG zu überschreiten).

Sie können in Zeit oder Geld ausgeglichen werden (in der Regel 125 % des Grundlohns). Sie können vom Arbeitgeber verlangt werden. Du hast das Recht, sie abzulehnen.

Überstundenarbeit ist die Arbeit, die über die 45 oder 50 Wochenstunden hinaus geleistet wird, wie sie in Artikel 9 ArG vorgesehen sind. Sie ist nur in Fällen höherer Gewalt erlaubt. Sie ist stark eingeschränkt (Lohnzuschlag, Jahresgrenze).

🌙 Nachtarbeit

Die Nachtarbeit (von 23.00 bis 6.00 Uhr), von Sonn- und Feiertagen ist für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verboten. In einigen Branchen, in denen diese Arbeitszeiten notwendig sind (Bäckerei und Konditorei, Pflege), sind während der beruflichen Erstausbildung Ausnahmen vorgesehen.

📞 Arbeit auf Abruf

Bei Arbeit auf Abruf handelt es sich um eine Beschäftigung auf Abruf mit unregelmässigen Arbeitszeiten und ohne festes Gehalt. Die Zeit, in der man auf Anrufe wartet, wird in der Regel nicht bezahlt.

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