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👩‍💻 Ausbildung und Arbeit
Staatliche Ausbildungsbeiträge

Staatliche Ausbildungsbeiträge

Wenn du nicht über genügend finanzielle Mittel verfügst, um deine Ausbildung zu finanzieren, hast du die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen beim Staat Wallis Stipendien und/oder Studiendarlehen zu beantragen.

Wann :

  • ab dem 1. Juli bis zum 31. Dezember für das Schuljahr oder das Herbstsemester
  • bis zum 30. April für das Frühjahrssemester

💵 Stipendien und Ausbildungsdarlehen des Kantons Wallis

Die Finanzierung der Ausbildung obliegt in erster Linie der Person in Ausbildung und ihren Eltern oder anderen Personen, die dir gegenüber gesetzlich unterhaltspflichtig sind.

Wenn die finanziellen Mittel dieser Personen nicht ausreichen, um eine anerkannte Ausbildung zu finanzieren, kann der Staat subsidiär Ausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien und Studiendarlehen gewähren.

Dazu musst du online (über einen virtuellen Schalter) oder mit einem offiziellen Formular ein Gesuch bei der Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen des Kantons Wallis einreichen. Die Anträge müssen jedes Jahr erneuert werden und können vom 1. Juli bis spätestens 31. Dezember für das ganze Schuljahr oder das Herbstsemester und bis spätestens 30. April für das Frühlingssemester eingereicht werden.

Der für Ausbildungsbeihilfen massgebende Wohnsitz ist der Kanton Wallis, wenn die Eltern dort wohnen oder wenn die Person in Ausbildung nach einer 1. Ausbildung während mindestens 2 Jahren in finanzieller Unabhängigkeit im Kanton Wallis wohnhaft ist. Wenn ein Anspruch auf Ausbildungsbeihilfen besteht, können diese folgendermassen gewährt werden:

  • für Ausbildungen auf Sekundarstufe: in Form von (nicht rückzahlbaren) Stipendien
  • für Ausbildungen auf Tertiärstufe: in Form von (nicht rückzahlbaren) Stipendien und Studiendarlehen (rückzahlbar nach Abschluss des Studiums)


Diese Beiträge werden nur für eine anerkannte Ausbildung gewährt, d. h. für eine Ausbildung, die ein vom Bund und/oder vom Kanton anerkanntes Diplom verleiht. Dies ist insbesondere bei allen Ausbildungen der Fall, die an öffentlichen Schulen (Handelsschulen, Kollegien, SfB…) oder in Unternehmen (Lehre EBA oder EFZ) angeboten werden.

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