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Probezeit

Die Probezeit dient dazu, das Arbeitsverhältnis zu erproben. Sie dauert bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mindestens einen Monat und kann schriftlich auf bis zu drei Monate verlängert werden. Sie ermöglicht es, den Arbeitsvertrag mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gibt es in der Regel keine Probezeit, es sei denn, sie ist schriftlich im Arbeitsvertrag vorgesehen.

Kündigung

Der Arbeitgeber hat das Recht, dich zu kündigen, ohne dir einen Grund zu nennen. Du hast das Recht, schriftlich nach den Gründen zu fragen.

Die Kündigung des Vertrags kann missbräuchlich, fristlos (gerechtfertigt oder ungerechtfertigt) oder zur Unzeit erfolgen (z. B. bei Krankheit oder Militärdienst). Jede Situation geht mit besonderen Konsequenzen einher. Wenn du Fragen hast, rufe die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz an. Die Kündigung wird normalerweise zum Ende eines Monats ausgesprochen.

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und kann in gegenseitigem Einvernehmen und schriftlich verkürzt werden. Sofern du nicht von der Arbeitspflicht befreit wurdest, musst du deinen Arbeitsplatz während der Kündigungsfrist weiterhin besetzen.

Die Kündigung des Lehrvertrags erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen. Es müssen also beide Parteien damit einverstanden sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

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